Dieses Gerät ist nach der Kfz-EMV-Richtlinie 95/54/EG geprüft und vom Kraftfahrt- Bundesamt für den Einbau in KFZ zugelassen.

Vorsicht : Beim Betrieb von nicht zugelassenen Elektrogeräten kann die empfindliche Bordelektrik beeinträchtigt werden. Die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das Fahrzeug erlischt und damit automatisch auch der Versicherungsschutz.

Tipp: Wenn Ihnen jemand ein Gerät für den KFZ Einbau ohne e-Kennzeichnung anbietet, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass er als Hersteller oder Vertreiber verbindlich erklärt, dass das angebotene Zubehör in jedem Kfz betrieben werden darf und er für alle Folgen einer durch Polizei, Justiz, Prüfdienste oder Versicherungen abweichenden Beurteilung aufkommt. Sie werden sehen, wie schnell sich der "Weizen" von der "Spreu" trennt.