Dieses
Gerät ist nach der Kfz-EMV-Richtlinie 95/54/EG geprüft und
vom Kraftfahrt- Bundesamt für den Einbau in KFZ zugelassen.
Vorsicht :
Beim Betrieb von nicht zugelassenen Elektrogeräten kann die empfindliche
Bordelektrik beeinträchtigt werden. Die allgemeine Betriebserlaubnis
(ABE) für das Fahrzeug erlischt und damit automatisch auch der
Versicherungsschutz.
Tipp:
Wenn Ihnen jemand ein Gerät für den KFZ Einbau ohne e-Kennzeichnung
anbietet, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass er als Hersteller
oder Vertreiber verbindlich erklärt, dass das angebotene Zubehör
in jedem Kfz betrieben werden darf und er für alle Folgen einer
durch Polizei, Justiz, Prüfdienste oder Versicherungen abweichenden
Beurteilung aufkommt. Sie werden sehen, wie schnell sich der "Weizen"
von der "Spreu" trennt.